Die FGK-Nachhaltigkeitsstrategie besteht aus den 3 Bestandteilen:
- Klimaneutralität (Scope 1+2 bis 2030)
- Kreislaufwirtschaft (Recycling, Ressourcenschonung, Rücknahme)
- REACh (SVHC Substitution)
Die FGK-Mitglieder verpflichten sich zu Folgendem:
1. REAch
- Schaffung der Voraussetzungen zur vollständigen Umstellung auf die dreiwertige Verchromung bis 2025
- Umstellung auf die Cr(VI)-freie Vorbehandlung im Zeitraum 2022 bis 2031
2. Kreislaufwirtschaft
- Nachweis der technologischen Eignung von Re-Granulaten und biobasierten Kunststoffen für die galvanische Beschichtung
- Verpflichtung zur Rücknahme gelieferter Bauteile und Zuführung zu Kreislaufprozessen ab 2023
3. Klimaneutralität
- Die deutschen Standorte der FGK-Mitglieder werden bis 2030 klimaneutral gemäß Scope 1+2
- Die FGK-Mitglieder erstellen bis Anfang Q3/2022 für ihre deutschen Standorte Klimabilanzen nach Scope 1+2 für das Basisjahr 2019 sowie die Jahre 2020 und 2021
- Diese Bilanz wird jährlich fortgeschrieben
- Die FGK-Mitglieder stellen die Bilanzdaten dem Verband zur Erstellung einer Summenbilanz und zum Monitoring der Entwicklung zur Verfügung