Beitragsordnung des Fachverbandes Galvanisierte Kunststoffe e.V. (FGK) gültig ab 01.01.2016 (Stand: 16.06.2015; verabschiedet auf der FGK-Mitgliederversammlung am 16.06.2015 in Köln)
1. Jedes Mitglied hat einen einmaligen Aufnahmebeitrag in Höhe von z. Z. € 5.000 zu leisten
2. Der Jahres-Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag zusammen.
Der Grundbeitrag beträgt € 500.
Der Zusatzbeitrag beträgt bei einem
zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
Der Jahresbeitrag ist am Jahresanfang bzw. nach Beitritt und Erhalt der Beitragsrechnung fällig. Der Aufnahmebeitrag ist sofort nach Beitritt und Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig.
Als beitragspflichtiger Jahresumsatz gilt
3. Für Mitglieder, die neben der FGK-Mitgliedschaft gleichzeitig über eine wirksame ordentliche Mitgliedschaft im Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) verfügen, entfällt der FGK-Zusatzbeitrag. Andernfalls sind die Bestimmungen der vorliegenden Beitragsordnung automatisch wieder anwendbar.
4. Neumitglieder, die im zweiten Halbjahr eines Kalenderjahres dem FGK beitreten, zahlen im Beitrittsjahr 50 % des Jahres-Mitgliedsbeitrages.
Der Aufnahmebeitrag ist unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts in voller Höhe zu entrichten.
5. Für besondere Projekte, die von Vorstand oder Mitgliederversammlung beschlossen werden können, werden die entstehenden Kosten durch eine anteilmäßige Umlage von allen FGK-Mitgliedern finanziert. Die Höhe dieser Projektumlage wird jeweils vor Projektbeginn bekannt gegeben.
6. Der Vorstand ist ermächtigt, ohne besondere Befragung der Mitgliederversammlung Projekte oder Maßnahmen bis zu einer Höhe von 10.000 € zu entscheiden. Ausgaben welche 10.000 € überschreiten, sind von der Mitgliederversammlung zu genehmigen.