Nach jahrelangen Beratungen hatte der REACH-Regelungsausschuss am 29. Februar 2024 endlich dem federführend von der Gerhardi Kunststofftechnik GmbH eingereichten, gemeinsamen Antrag des FGK (Gerhardi Joint Application) zur Nutzung von Chromtrioxid für die Beschichtung von Kunststoffen für Automobilanwendungen bis 21. September 2029 zugestimmt.
Nachdem der Antrag bereits am 22. Februar 2016 eingereicht worden war, wurde auf nachträglichen Wunsch der EU-Kommission ein Substitutionsplan erstellt und am 8. Dezember 2020 nachgereicht. Am 28. Juni 2021 wurde dieser von der Europäischen Chemikalienagentur als „glaubwürdig“ eingestuft. Seitdem wurde der Antrag jedoch im REACH-Regelungsausschuss, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission zusammensetzt, blockiert.
Anfang 2024 hatte das Konsortium auf Anfrage der EU-Kommission hin zusätzliche Informationen geliefert und bestimmte Zugeständnisse gemacht, um eine Zustimmung im REACH-Regelungsausschuss zu ermöglichen. Unter anderem wurde das Ende der Review-Periode auf den 21. September 2029 festgelegt und damit vorgezogen worden. Bereits bis zum 21. März 2028 sollte ein Review-Bericht vorgelegt werden, in dem dargelegt ist, inwiefern die im Substitutionsplan dargestellten Planungen umgesetzt worden sind.
Mit einem Durchführungsbeschluss vom 30. Januar 2026 hat die EU-Kommission nun die Review Perioden für die Autorisierungsanträge für die Nutzung von Chromtrioxid für die Beschichtung von Kunststoffen für Automobilanwendungen bis 1. Juli 2030 verlängert.
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