REACH: Cr(VI)-Zulassung für FGK-Antrag

Nach jahrelangen Beratungen hat der REACH-Regelungsausschuss am 29. Februar 2024 endlich dem federführend von der Gerhardi Kunststofftechnik GmbH eingereichten Antrag zur Nutzung von Chromtrioxid für die Beschichtung von Kunststoffen für Automobilanwendungen zugestimmt. 

Der REACH-Regelungsausschuss hat endlich die Chromtrioxid-Zulassung für den FGK-Antrag erteilt.

Der REACH-Regelungsausschuss hat endlich die Chromtrioxid-Zulassung für den FGK-Antrag erteilt.

Nachdem der Antrag (Gerhardi Joint Application) bereits am 22. Februar 2016 eingereicht worden war, wurde auf nachträglichen Wunsch der EU-Kommission ein Substitutionsplan erstellt und am 8. Dezember 2020 eingereicht. Am 28. Juni 2021 wurde dieser von der Europäischen Chemikalienagentur als „glaubwürdig“ eingestuft. Seitdem wurde der Antrag jedoch im REACH-Regelungsausschuss, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission zusammensetzt, blockiert. 

In den vergangenen Wochen hat das Konsortium auf Anfrage der EU-Kommission hin zusätzliche Informationen geliefert und bestimmte Zugeständnisse gemacht, um eine Zustimmung im REACH-Regelungsausschuss zu ermöglichen. Unter anderem ist das Ende der Review-Periode nun auf den 21. September 2029 festgelegt und damit vorgezogen worden. Bereits bis zum 21. März 2028 muss ein Review-Bericht vorgelegt werden, in dem dargelegt ist, inwiefern die im Substitutionsplan dargestellten Planungen umgesetzt worden sind.

Als nächster Schritt erfolgt nun im Verlauf der nächsten Wochen die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union und damit die offizielle Genehmigung zur Nutzung von Chromtrioxid. 

Der FGK wird sich in den nächsten Wochen damit befassen, wie die Auflagen bearbeitet und standardisiert werden, und ein möglichst einheitliches Vorgehen abstimmen.