Was haben die deutschen Kunststoffgalvaniken zur Erlangung einer Zulassung/Autorisierung von Chromtrioxid – Cr(VI) – getan?

Seit September 2017 ist eine Autorisierung durch die EU-Kommission für die Verwendung von Chromtrioxid notwendig. Auch die deutschen Kunststoffgalvaniken benötigen eine entsprechende Zulassung, da der Stoff während zweier Prozessschritte bei der Kunststoffmetallisierung verwendet wird. Diese sind zum einen die Konditionierung des Kunststoffes, um dessen Oberfläche elektrisch leitfähig zu machen und zum zweiten die eigentliche Verchromung, also das Aufbringen der finalen Metallschicht auf das Teil. Hervorzuheben ist, dass das Endprodukt keine Cr(VI)-haltigen Verbindungen enthält, sondern diese ausschließlich im Prozess zum Einsatz kommen.

Sogenannte Downstream-Anträge wurden von Importeuren bzw. Händlern von Chromtrioxid gestellt. Diese Anträge umfassen meist mehrere Verwendungen von Chromtrioxid in der Oberflächentechnik, beispielsweise Formulieren, Hartverchromen, dekoratives Beschichten oder Passivieren. Erfolgt eine Zulassung für die entsprechende Verwendung, kann sich der nachgeschaltete Nutzer darauf berufen und darf den Stoff einsetzen.

Zielgerichteter sind Einzelanträge oder gemeinsame Anträge (Joint Applications) mehrerer Unternehmen mit der gleichen Stoffverwendung. Von den im FGK organisierten Kunststoffgalvaniken wurde in 2016 daher ein eigener Zulassungsantrag gestellt, der sehr spezifisch auf die automotive Anwendungen der dekorativen Beschichtung im Interieur und Exterieur ausgerichtet ist.

Wie ist der Stand?

Der FGK-Antrag stand nach positiver Beurteilung und einer empfohlenen Review-Period von 12 Jahren (bis 2029) durch die ECHA-Fachgremien im Frühjahr 2019 zur Entscheidung durch die EU-Kommission an. Nachdem jedoch in einem anders gelagerten Fall eine ihrer Autorisierungsentscheidungen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für unzulässig erklärt wurde, hat die EU-Kommission die nachträgliche Erstellung von sogenannten Substitutionsplänen für eine größere Zahl bereits eingereichter Autorisierungsanträge (nicht nur für Chromtrioxid) eingefordert. Dieser Forderung sind alle betroffenen Antragsteller, darunter auch das FGK-Konsortium, nachgekommen und haben entsprechende Pläne erstellt und noch in 2020 bei der ECHA eingereicht. Dabei handelt es sich um einen Zeit-/Projektplan, der den Weg bis zum potenziellen Ersatz des zu autorisierenden Stoffes durch eine geeignete Alternative darstellt.

Erarbeitung eines Substitutionsplans

Im Zuge der Erstellung dieses Substitutionsplanes wurde der aktuelle Reifegrad von möglichen Alternativen zum Einsatz von Chromtrioxid in der Kunststoffvorbehandlung und der eigentlichen Metallisierung (Verchromung) erneut umfassend bewertet und auch bei Verfahrensentwicklern und weiteren Stakeholdern abgefragt. Unter Berücksichtigung der individuellen Unternehmenssituationen, sowie zusätzlicher für die Umstellung relevanter Bedingungen, wie zum Beispiel Produktlebenszyklen und Freigabeprozesse, wurde ein entsprechender Zeitplan für die Substitution erstellt.

Für die Verchromung ergibt sich, dass im Laufe von circa acht Jahren alle Anlagen der beteiligten Unternehmen auf den Einsatz von Cr(III)-Elektrolyten umgestellt sein werden. Für die Umstellung der Vorbehandlung auf Alternativverfahren wird, aufgrund des deutlich geringeren Reifegrades und der daher noch zu leistenden Entwicklungsarbeiten, ein Zeitraum von 13 Jahren bis zur vollständigen Substitution benötigt. Hervorzuheben ist, dass sich der Verbrauch von Chromtrioxid in den FGK-Unternehmen bereits ab 2022 schrittweise reduzieren wird, sobald erste nennenswerte Produktionsmengen auf die dreiwertige Verchromung umgestellt worden sind und – zeitlich etwas versetzt – erste Alternativverfahren in der Vorbehandlung zum Serieneinsatz kommen

Bewertung der Substitutionspläne durch SEAC

Mittlerweile hat nun auch das mit der Evaluierung beauftragte ECHA-Gremium, der Ausschuss für sozioökonomische Analysen (SEAC), seine vorläufige Stellungnahme zum eingereichten Substitutionsplan erstellt. In seiner Bewertung folgt der Ausschuss vollumfänglich den Ausführungen und Argumenten der Antragsteller und stuft den Plan als „credible“ (glaubwürdig) ein. Dies gilt sowohl für die Bewertung der Verfügbarkeit von Alternativen, die Faktoren, die eine Substitution beeinflussen, als auch für die darauf gründende Zeitplanung. Positiv bewertet wird zudem das Monitoringkonzept, das neben der Nachverfolgung des Projektfortschritts auf Unternehmensebene ein übergeordnetes Tracking auf Verbandsebene vorsieht.

Auch für diverse weitere Antragsteller (Einzelfirmen und Konsortien) mit vergleichbaren Chromtrioxid-Verwendungen in der Kunststoffmetallisierung liegen zwischenzeitlich die Beurteilungen von SEAC vor. Der Ausschuss bestätigt darin sämtlich die beantragten Review-Fristen von in der Regel zwölf Jahren.

Lediglich für zwei Downstream-Autorisierungsanträge wurden die nachgereichten Substitutionspläne als „non-credible“ eingestuft. Dies liegt nach übereinstimmender Einschätzung Prozessbeteiligter in der Natur eines komplexen Downstream-Antrages mit Hunderten nachgeschalteter Anwender, die eine Beurteilung der Tragfähigkeit und Repräsentativität des Substitutionsplanes sehr erschweren.

Wie geht es weiter?

Die Bewertung des SEAC wird nun zusammen mit den Zulassungsanträgen, beziehungsweise den nachgereichten Substitutionsplänen der EU-Kommission zur Verfügung gestellt, so dass diese dann endlich zu einer Entscheidung über die anhängigen Autorisierungsanträge kommt. Die positive Beurteilung durch SEAC ist dabei nach Einschätzung des FGK ein wichtiges, unterstützendes Element für eine Autorisierung, neben dem mit dem Substitutionsplan verbundenen Commitment der Antragsteller, Chromtrioxid aus ihren Produktionsprozessen zu entfernen.

Der FGK geht davon aus, dass die Kommission bei Ihrer nun anstehenden Beratung dem Vorschlag der eigenen EU-Experten folgen wird. Eine Entscheidung wird im Laufe des zweiten Halbjahres 2021 erwartet.

Weitere Informationen gewünscht?

Wenn Sie weitere Informationen zum Stand der Autorisierung von Chromtrioxid in der Kunststoffgalvanik oder den Cr(VI)-freien Alternativen wünschen, wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle oder direkt an unseren Automotive Manager.

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