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Chemservice-Zulassung für Chromtrioxid: EU-Parlament zieht vor Gericht

Das Europäische Parlament reicht Klage beim EuGH gegen die erst kürzlich erteilte Chemservice-Zulassung für Chromtrioxid-Anwendungen ein.

Klage ohne Abstimmung im EU-Parlament

Auf Initiative der Grünen hatte der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments den Präsidenten aufgefordert, die durch die EU-Kommission erteilte Zulassung anzufechten. Das Mandat wurde durch den Rechtsausschuss am 23. März 2021 mit äußerst knapper Mehrheit (13 zu 11 mit einer Enthaltung) bestätigt. Auf dieser Grundlage kann gemäß Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments die Klage pro-forma bereits eingereicht werden. Es obliegt im Weiteren dem Präsidenten des Europäischen Parlaments zu entscheiden, ob er über das Vorhaben im Plenum abstimmen lässt und sich damit der politischen Unterstützung aller Abgeordneten versichert. Angesichts des knappen Ergebnisses im Rechtsausschuss wäre es sicherlich politisch opportun gewesen.

Die bisher veröffentlichte Agenda für die anstehende Plenartagung (siehe Link) sieht eine solche Abstimmung nicht vor (Stand: 4. März 2021, 18 Uhr). Es ist überraschend, dass der sozialdemokratische Präsident, David Maria Sassoli (S&D, IT), diesen Schritt nicht unternimmt. Die rechtliche Anfechtung durch das Europäische Parlament basiert damit auf dem „schwachen“ Mandat der knappen Mehrheit von 13 Stimmen im Rechtsausschuss. Ohne die Mobilisierung der ZVO-Mitglieder im Vorfeld der Abstimmung im Rechtsausschuss wäre dieses äußerst knappe – wiewohl für uns negative – Ergebnis so nicht zustande gekommen.

Nach Einreichung der Klage ist mit einem mehrjährigen Verfahren zu rechnen. In der Zwischenzeit gilt die erteilte Zulassung prinzipiell weiter, außer wenn eine Partei Aussetzung der Zulassung beantragt und dieser stattgegeben wird. Im Falle einer Gerichtsentscheidung zu Ungunsten der EU-Kommission müsste der Antragsteller jedoch die Produktion nicht sofort einstellen. Die EU-Kommission müsste in diesem Fall erneut eine Entscheidung zum Zulassungsantrag treffen. Der ZVO wird die weiteren Entwicklungen selbstverständlich weiterhin eng begleiten.